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Arbeitsschutz

Als Wasser in den Keller seines neuen Hauses eintrat, beauftragte der Bauherr einen Bauunternehmer mit der Herstellung einer Dränleitung. Der Graben rund um’s Haus war 2,80 m tief und wurde ohne Verbau ausgeführt. Siehe Original Baustellenfoto …

Montagearbeiten von Solar- und PV-Anlagen auf Dächern, die nur von Anlegeleitern aus und ohne Gerüst ausgeführt werden, Leitungsgräben ohne Verbau, Balkone und Treppen ohne Absturzsicherung sehe ich immer wieder. Bauherren ist oft nicht bewußt, dass sie als Auftraggeber gemeinsam mit dem Unternehmer und dem Bauleiter für Sach- und Personenschäden in unbegrenzter Höhe haften, wenn es bei Bauarbeiten ohne Arbeitsschutz zu einem Personenunfall kommt.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof BGH (VI ZR 34/17) gilt dies, wenn der Bauherr die Gefährdung bei „… gewissenhafter Beobachtung hätte erkennen können.“

Also Vorsicht bei der Auftragsvergabe an Firmen, die Arbeitsschutz nicht ernst nehmen.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Architekten vor der Auftragsvergabe beraten, ob z.B. ein Gerüst, Verbau oder andere Schutzmaßnahmen bei Ihrem Bauvorhaben erforderlich sind.