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Leistungen

Gutachten

Ich erstatte Gutachten auf einem technischen Gebiet, auf dem ich über besonderes Fachwissen und langjährige Erfahrung verfüge: Das sind die Baugewerke „Hochbau“ sowie „Wege,- Garten- und Landschaftsbau“.

Im Gutachten beantworte ich technische Fragen z.B. nach Ursache(n), der technischen Verantwortung sowie Möglichkeiten und Kosten einer fachgerechten Schadensbeseitigung.

Ich bin für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber, für Fachanwälte, Versicherungen, Eigentümergemeinschaften sowie im gerichtlichen Auftrag tätig.

Nach einer Vorbesichtigung führe ich einen Ortstermin durch, zu dem alle Beteiligten eingeladen werden. Bei diesem Termin werden Schäden dokumentiert und untersucht, Unterlagen gesichtet und Erklärungen der Beteiligten protokolliert, um den vollen Umfang und alle Ursachen des Schadens umfassend aufzunehmen.

Im schriftlichen Gutachten fasse ich die Ergebnisse des Ortstermins in einer Weise zusammen, die auch für Nicht-Techniker gut verständlich ist.

Zum Abschluss beantworte ich nachvollziehbar die Leitfragen z.B. nach Ursache(n), technischer Verantwortung sowie Möglichkeiten und Kosten einer Mangelbeseitigung.

Sachverständige Stellungnahme

Es muss nicht ein großes „Gutachten“ sein. Einzelne technische Fragen können auch in einer kurzen „sachverständigen Stellungnahme“ beantwortet werden.

Zum Beispiel: Wurde die Dränage nach den Regeln der Technik hergestellt und ist sie dauerhaft gebrauchstauglich? Das sollte der Auftraggeber wissen, bevor der Arbeitsraum verfüllt und die Schlussrechnung bezahlt wird.

Solche und ähnliche Einzelfragen lassen sich mit geringerem Aufwand in einer sachverständigen Stellungnahme beantworten. Dann sind weder ein Ortstermin mit allen Beteiligten noch eine aufwendige Dokumentation mit umfangreichen Literaturnachweisen, Mess-, Plan- und Fotodokumentation erforderlich. 

Regelmäßig erstellen wir Stellungnahmen für Rechtsanwälte vor oder im laufenden gerichtlichen Verfahren, auch für Geschädigte bei der Auseinandersetzung mit ihrer Versicherung über die Höhe der Schadensregulierung sowie für private Auftraggeber bei Unstimmigkeiten über mögliche Mängel an Bauleistungen oder nach dem Immobilienkauf.

Immobilien-erwerb

Wenn Sie eine Gebrauchtimmobilie kaufen möchten, dann begleiten wir Sie bei der Besichtigung und prüfen das Objekt auf technische Mängel, die Sie nicht selbst erkennen können.

Müssen Dach oder Heizung erneuert werden?
Welche Modernisierungsmaßnahmen sind in Hinsicht auf die aktuelle Energieeinsparungs-verordnung einzuplanen?
Welcher Sanierungsaufwand ist mit der Entsorgung der Faserasbestplatten verbunden?
Kann man den alten Keller trockenlegen …?

Auch die Frage, ob der geforderte Kaufpreis angemessen ist, lässt sich nach einer Begehung sachlich begründet beantworten.

In einem Kurzbericht beschreiben wir diese Mängel und schätzen den Kostenaufwand für eine Instandsetzung oder Modernisierung.

Auch Fragen zu energetischen und baurechtlichen Rahmenbedingungen können wir beantworten. 

Sie treffen Ihre Kaufentscheidung auf unabhängiger, technisch fundierter Grundlage.
Notwendige Bauzeiten und Kosten für Umbau, Sanierung und Modernisierung können Sie realistisch einplanen.

Hausverkauf

Wenn Sie eine Gebrauchtimmobilie verkaufen möchten, unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen und beraten Sie wegen technischer Mängel, die Sie dem Kaufinteressenten offenlegen sollten, damit es nach dem Verkauf nicht zum Streit um „versteckte Mängel“ kommt, die Sie bei der Besichtigung und dem Kaufabschluss vermeintlich verschwiegen hätten.

Immer wieder kommt es nach dem Verkauf zu Auseinandersetzungen um „arglistig verschwiegene Mängel“. 

Der neue Eigentümer behauptet z.B., der Verkäufer habe nicht auf Schäden am Dach, Feuchte im Keller, dem Erneuerungsbedarf der Heizungsanlage oder einem alten Öltank im Garten hingewiesen. 

Als privater Verkäufer sind Sie dazu verpflichtet, dem Käufer alle Mängel mitzuteilen. Die Hoffnung, dass Schäden unbemerkt bleiben, erfüllt sich selten. Der Käufer wird annehmen, die Mängel wären arglistig verschwiegen worden und kann unter Umständen vom Kauf zurücktreten. 

Diesen Streit können Sie vermeiden, wenn Sie alle wesentlichen technischen Mängel vor dem Verkauf offenlegen und unseren technischen Zustandsbericht zur Anlage des notariellen Kaufvertrags machen.

Bauzustands- Analyse

Bevor Sie mit der Planung für einen Umbau oder eine Sanierung beginnen, sind zunächst Fragen nach dem Zustand der Bausubstanz zu klären:

Welche Teile des Gebäudes sind erhaltenswert, was muss auf jeden Fall erneuert werden?

Welche energetischen und baurechtlichen Vorschriften sind zu beachten?

Handelt es sich um ein Gebäude im Außenbereich oder steht es unter Denkmalschutz?

Gibt es im Gebäude gesundheitschädliche oder gefährliche Baustoffe wie z.B. Asbest, Rohre aus Faserzement oder „PVC-Flexfliesen“?

Gibt es Dämmstoffe oder Parkettböden, die mit Steinkohlenteer verklebt sind.

Gibt es Holzbauteile, die mit PCB oder anderen kritischen Holzschutzmitteln belastet sind?   

Was ist in Bezug auf Wärmedämmung, Feuchteschutz und Versalzung, auf Holzschutz und Standsicherheit, Risse und Setzungen oder Brandschutz zu bedenken?

Erst auf Grundlager dieser umfassenden Bestandsaufnahme und technischen Bewertung mit „Kostenrahmen“ kann ein wirtschaftliches Umbau- und Sanierungskonzept entwickelt werden.

Qualität am Bau

Wohngebäude werden häufig unter hohem Termin- und Kostendruck vom Bauträger geplant und errichtet. Als Haus- und Wohnungskäufer erwarten Sie eine mangelfreie Bauleistung, so wie beim Kaufabschluss und bei der Bemusterung vereinbart. Dann ist es gut, wenn Sie in der Planungs- und Bauphase sowie bei der Übergabe einen erfahrenen Sachverständigen an Ihrer Seite haben, der Ausführungsfehler schon bei der Entstehung erkennt. Dann können diese Baumängel sofort ohne Zeitverzug und mit geringen Kostenaufwand beseitigt werden.

Wir begleiten Ihr Bauvorhaben in 6 Schritten:

  1. Leistungsbeschreibung und Planung
  2. Keller mit Entwässerung und Abdichtung
  3. Rohbau mit Decken und Dach
  4. Ausbau I ( Rohinstallation)
  5. Ausbau II (Estrich, Trockenbau, Putz)
  6. Fertigstellung und Hausübergabe

Nach der Hausübergabe beraten wir Sie im Fall unerledigter Mängelbeseitigung und Restarbeiten über das weitere Vorgehen. Die Termine #2 bis #5 werden zusammen mit dem Bauleiter des Bauträgers durchgeführt. Sie erhalten innerhalb von 2 Tagen einen kurzen Mängelbericht von mir.

Beweissicherung

Bei Abbruch- und Baumaßnahmen in enger Nachbarschaft dient eine Beweissicherung zur Dokumentation des Zustandes vor Beginn der Bauarbeiten und erleichtert die Klärung, ob Risse, Setzungen oder andere Schäden durch die Bauarbeiten verursacht wurden oder schon vorher vorhanden waren.

Dazu erstellen wir eine exakte Bauzustandsdokumentation der angrenzenden Gebäude, Mauern und Wegeflächen in textlicher und fotografischer Form.

Sollte es während der Bauzeit zu einem Schaden kommen, beraten wir neutral und sachkundig über die technische Ursache, die Schadenshöhe und begleiten Sie bei der Schadensbeseitigung.

Selbstständiges Beweisverfahren

Wegen der langen Verfahrensdauer von Bauprozessen ist es häufig sinnvoll, vor dem eigentlichen Gerichtsprozess ein „selbstständiges Beweisverfahren“ nach ZPO durchzuführen.

In diesem Verfahren beantwortet ein vom Gericht ausgewählter Sachverständiger Beweisfragen, die der Rechtsanwalt des Antragstellers zuvor gestellt hat. 

Wir wirken als Sachverständige an der Formulierung dieser Beweisfragen mit und bringen den technischen Sachverhalt auf den Punkt. 

Auch nehmen wir an den Ortsterminen mit dem öbuv Sachverständigen teil und unterstützen den Rechtsanwalt des Antragstellers bei der Formulierung von Ergänzungsfragen und technischen Einwänden der Gegenseite.

Nach Abschluß dieses Verfahrens besteht Klarheit, ob der beobachtete Schaden auf einen Mangel zurückzuführen ist, für den ein Unternehmer oder ein Architekt / Fachplaner gerichtlich in Anspruch genommen werden kann. Das Ergebnis des Beweisverfahrens liegt in der Regel 8-10 Monate nach der Antragstellung vor und hilft den Beteiligten, sich im Vorfeld eines gerichtlichten Hauptverfahrens einvernehmlich zu verständigen.

Bauschadens-Sanierung

Wenn die Ursache des Bauschadens und die Frage, wer für die Kosten der Schadensbeseitigung aufkommen muss, geklärt ist, dann folgt die Bauschadenssanierung. 

Wir beraten über Möglichkeiten, den Schaden wirtschaftlich, technisch einwandfrei und handwerklich umsetzbar zu beseitigen.

Auf Grundlage einer Schadensdiagnose entwickeln wir ein Sanierungskonzept, das mit erfahrenen Handwerksbetrieben im Detail abgestimmt wird.

Nach Ausschreibung und Vergabe überwachen wir die Sanierung bis zur Abrechnung und Abnahme.

Übernimmt der Verursacher selbst die Schadensbeseitigung oder läßt die Arbeiten von einem anderen Unternehmer vornehmen, dann können wir die Arbeiten bis zur Fertigstellung und Abnahme schrittweise begleiten und dokumentieren, wenn Zweifel daran bestehen, dass der Verursacher beim „zweiten Versuch“ mit ausreichender Sorgfalt vorgeht.

In unserer Sachverständigenpraxis hat es sich bewährt, offen und auf Augenhöhe miteinander zu sprechen – so lassen sich alle Fehler wirtschaftlich und technisch zufriedenstellend mit einem Minimum an Streitaufwand lösen.

Abnahme und Übergabe

Die Abnahme von Bauleistungen stellt einen wichtigen Punkt bei der Durchführung eines Bau- oder Werkvertrags dar. Bei der Abnahme einer Bauleistung erklärt der Bauherr, dass er die ausgeführte Bauleistung als vertragsmäßig erbracht anerkennt. Die Abnahme hat wichtige Rechtsfolgen, z.B.

* (Rest-) Zahlung wird fällig
* Haftungsübergang für Untergang oder
* Beschädigung der Leistung
* Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche
* Umkehr der Beweislast

Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung dieses Termins. Gemeinsam mit dem Unternehmer erstellen wir ein Abnahmeprotokoll, in dem alle Mängel und Restarbeiten genannt, Termine und Beträge für eine Minderung für nicht zu beseitigende Mängel vereinbart werden. Bei der Beurteilung, ob die Werkleistung vertragsgemäß und mangelfrei erbracht wurde, ob Fehler der üblichen Beschaffenheit entsprechen oder nachgebessert werden müssen unterstützen wir Sie mit langjährigen Baustellenerfahrung.

Mietübergabe

Bei der Übergabe von Mieträumen erstellen Mieter und Vermieter ein Übergabeprotokoll. Häufig ist dieses Protokoll aber nur sehr allgemein gehalten.

Bei der Rückgabe der Mietsache kommt es dann zu Auseinandersetzungen über Schäden, die während der Mietzeit mutmaßlich durch nicht sachgemäßen Gebrauch entstanden sind und vom Mieter ersetzt werden sollen.

Dabei macht Mieter und Vermieter die neutrale Beurteilung, was übliche technische Abnutzung und was ein Schaden ist, der durch mangelhafte Pflege oder Nutzung entstand, häufig große Schwierigkeiten und führt zu Streit.

Wir unterstützen sowohl Mieter als auch Vermieter bei der technisch neutralen Beschreibung aller Vorschäden bei der Erstübergabe der Mietsache.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses beraten wir dann unabhängig und emotionslos, welche Schäden während der Mietzeit hinzugekommen sind und welche Kosten mit der Reparatur  verbunden sein werden.

Wir klären auch, welche der Schäden durch übliche und vertragsgemäße Abnutzung oder welche Schäden z.B. durch Mängel an der Bausubstanz verursacht wurden, die im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen.

Diagnose

Was ist die technische und organisatorische Ursache eines Bauschadens? 

Mit über 20 Jahren Erfahrung bei der Begutachtung von Bauschäden führen wir die für die Ursachenforschung erforderlichen Untersuchungen systematisch und wirtschaftlich durch. Was wurde im Detail geplant, beauftragt und ausgeführt? Welche Hinweise ergeben sich aus Baustellenfotos und Schriftwechsel? Welche Hinweise ergeben eigene Messungen und Laboruntersuchungen? Was zeigen Bauteilöffnungen? 

So decken wir Schritt für Schritt die Ursache auf. 

Dann dokumentieren und bewerten wir alle Umstände. 

Zum Abschluss fassen wir alle Ergebnisse in einem Gutachten zusammen und begleiten Sie -bei Bedarf gemeinsam mit einem Fachanwalt für Baurecht- bei den beiden nächsten Fragen „Wer trägt die Kosten der Schadensbeseitigung“ und „Wie wird der Schaden dauerhaft behoben“.

In jedem Fall ist eine sorgfältige und umfassende Diagnose Voraussetzung für jede Art von Schadensbegutachtung, Sanierungsplanung und Kostenermittlung. 

Raster-Feuchtemessung

Woher kommt die Feuchtigkeit im Parkettboden – – von einer undichten Terrassenabdichtung oder von einer Leckstelle in der Fußbodenheizung? 

Kommt die Wandfeuchtigkeit aus dem angrenzenden Gelände, ist es aufsteigende Feuchte aus dem Fundamentbereich oder Kondensat von feuchter Raumluft an der Wandinnenseite? 

Solche Fragen können wir schnell und zerstörungsfrei mittels Hochfrequenz-Rasterfeuchtemessung beantworten. 

Wir verwenden das Messsystem MOIST 350-B der Firma hf-Sensor GmbH, Leipzig und können mit kalibrierten Messköpfen an der Bauteiloberfläche (2-5 cm), in der Wandmitte (7-15 cm) und auch tief im Boden oder Wand (20-30 cm) die Feuchtigkeitsverteilung messen und grafisch darstellen.

Das Bild zeigt die Durchfeuchtung in einem Wohnzimmerboden, die von einer undichten Balkonabdichtung (rechts oben) ausgeht.

Nach der zerstörungsfreien Rasterfeuchtemessung konnte die Undichtigkeit an der Balkonabdichtung zielgenau lokalisiert und wirtschaftlich instandgesetzt werden.

CM-Feuchte-Messung

Zur Prüfung, ob ein Estrich trocken genug ist, um darauf einen Parkett- oder Fliesenbelag zu verlegen, eignet sich ausschließlich die sogenannte CM-Methode (Calciumcarbid-Methode). Dies ist ein indirektes Verfahren zur Feuchtemessung auf der Baustelle. 

Bei der CM-Methode wird eine Materialprobe mit Calciumcarbid in einer Stahlflasche mit Manometer vermischt und dadurch Azethylengas erzeugt. Aus dem Druckanstieg am Manometer und einer Eichtabelle wird der Feuchtigkeitsgehalt des Estrichs ermittelt. 

Dieses CM-Messverfahren ist eine „gerichtsfeste“ Methode, um die Belegreife von Zement- oder Anhydritestrichen nachzuweisen.

Wir messen mit einen kalibrierten CM-Messsystem das Firma GANN und dokumentieren alle Messungen in einem „Schnittstellenprotokoll“, so dass nachfolgend die Bodenbelagsarbeiten sicher ausgeführt werden können.

Hinweis: Die Verwendung von Zuschlägen aus Portlandkompositzement und Hochofenzement verlängern die Trocknungszeit des Estrichs erheblich – Trocknungsbeschleuniger erschweren eine sachgerechte Feuchtemessung.

Thermografie

Thermografie ist ein bildgebendes Verfahren, um schnell und zerstörungsfrei örtlich begrenzte oder großflächige Wärmeverluste, Fehlstellen in der Wärmedämmung, Wärmebrücken oder Luftundichtigkeiten sichtbar zu machen.

Wir nutzen das kalibrierte System FLIR E76, um Ausführungsfehler an Gebäuden, Leckstellen in der Installation oder die Ursachen von Schimmelpilzen zu untersuchen. Optimale Ergebnisse bringt eine Thermografiemessung bei niedrigen Temperaturen und in Kombination mit einer Blower-Door-Luftdichtigkeitsmessung.

Neben dem zusätzlichen Heizenergieverbrauch an unzureichend gedämmten Bauteilen verursachen nicht erkannte Wärmebrücken und Undichtigkeiten in der Luftdichtigkeitsebene (z.B. im Keller) Schäden durch einströmende, feuchte Raumluft und unbemerkte Auffeuchtung tief in der Wand- oder Dachkonstruktion liegender Bauteilschichten. Folge davon sind dann Schäden durch Schimmelpilze an Gipskartonbauplatten oder durch holzzerstörende Pilze an nicht offen sichtbaren Holzbalken in Decken und im Dachtragwerk. 

Die beiden Bilder zeigen einen nur seitlich wärmegedämmten Stahlbetonunterzug in einer unbeheizten Tiefgarage. In der darüberliegenden EG-Wohnung beanstandeten die Mieter „kalte Stellen“ auf dem Fußboden in ihrer Wohnung.

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Optische Bauforensik

In der Kriminaltechnik werden bei normalem Licht unsichtbare Spuren mit Tatortlampen sichtbar gemacht – so machen wir das auch. Mit speziellen UV und IR-Lichtquellen, Filtern und Forensikkameras werden auch alte, verdeckte Abwasserlaufspuren, überstrichener Schimmel auch unter Tapeten, Urin- und Abwasserspuren in Böden und Wänden, Risse in Natursteinplatten, unvollständige Parkettverklebung, werkseitige Beschichtungsfehler und viele andere Mängel deutlich sichtbar. 

Luftbild Drohnenflug

In welchem Zustand ist z.B. das Flachdach, die Anschlüsse der Oberlichter, Abläufe und Dachrinnen? Gibt es auf dem Dach Anschlagpunkte für die Eigensicherung? 

Um solche und ähnliche Fragen schnell zu beantworten, können wir schwer zugängliche Bauteile aus der Luft mit einer professionellen Drohne (DJI Phantom 4-PRO) anfliegen. Die hochauflösenden 20 MPx Fotos zeigen jede Schwachstelle. 

Labor Materialproben

Was ist das für ein weißer Belag auf dem Boden? Ist das Schimmel oder eine Salpeterausblühung?

Solche Fragen können wir mit eigener Laborausrüstung schnell beantworten. 

Zur Beantwortung weitergehender Fragen …

z.B. welcher Schimmelpilz ist das,
enthält der Bodenbelag Asbestist das Parkett mit Steinkohlenteer verklebt, wurden gesundheitsschädliche Holzschutzmittel im Dachstuhl verwendet, enthält die Dämmung krebserregende Fasern, sind in der Schüttung schwermetallhaltige Schlacken oder radioaktive Pigmente in den leuchtend roten Bodenfliesen aus den 1970er Jahren?

In Altbauten mit gemauerten Kellern kann auch eine Langzeituntersuchung auf radioaktives Radon sinnvoll sein.

Dazu entnehmen wir vor Ort Baustoffproben, die dann in einem akkreditierten Fachlabor untersucht werden.

Auf Grundlage dieser Laboruntersuchung nehmen wir eine Gefährdungsbeurteilung vor und entwickeln ein Entsorgungs- oder Sanierungskonzept für das Objekt.

Datenlogger Luftfeuchtigkeit Temperatur

Warum wachsen auf dieser Wand Schimmelpilze? Woher kommt die Feuchtigkeit? Warum ist die Luftqualität in den Büroräumen so schlecht, die Temperatur im Sommer unerträglich hoch?

Um solche Fragen zu beantworten, messen wir den Verlauf von Luftfeuchtigkeit und Temperatur oder auch den CO2 Gehalt der Raumluft über Wochen und Monate und zeichnen die Werte automatisch auf, um z.B. das Heizungs- und Lüftungsverhalten, die Leistung von Sonnenschutz- und Klimaanlagen oder die Raumluftqualität an Arbeitsplätzen zu untersuchen.

Häufig sind Schimmelpilze ein Indikator für einen bisher nicht entdeckten Baumangel. 

Die Ursachenpalette für Feuchteschäden reicht von kleinsten Schäden an der Heizungs- oder Sanitärinstallation, die z.B. beim Verklammern von Sockelleisten entstanden sind, oder Leckstellen an Flachdächern, Dachterrassen und Balkonen bis hin zu bauphysikalischen Ursachen, z.B. durch fehlerhafte Luftdichtigkeit im Dachgeschoß oder Wärmebrücken an Beton- und Fensterstürzen, Tiefgaragendecken u.v.m.   

Rissmonitoring

Ist die Rissbildung schon zum Stillstand gekommen und kann mit der Sanierung begonnen werden?

Dazu beobachten und dokumentieren wir den Riss mit speziellen Rissmonitoren oder elektronisch mit einem Datenlogger zur Rissüberwachung.

Die Rissüberwachung beginnt sinnvollerweise dann, wenn die Ursache der Rissentstehung geklärt und behoben ist. In einem Zeitraum von 3-6 Monaten wird dann der Riss kontrolliert beobachtet. Bleibt der Riss unverändert, kann mit der Sanierung begonnen werden.

Kostenermittlung

Wie hoch ist der Schaden? Was kostet die Sanierung?

Diese Fragen können wir schnell und zutreffend beantworten. Für unsere Kostenschätzungen verwenden wir aktuelle Baupreis-Datenbanken von BKI und StLB Baupreise. 

Wird im gerichtlichen Verfahren ein Nachweis „ortsüblicher Preise“ gefordert, können wir diesen Preis auch durch eine Ausschreibung kurzfristig ermitteln und in einem Preisspiegel darstellen.

Schallschutz Bauphysik Brandschutz

Bei der Bearbeitung von Gutachten gibt es manchmal spezielle Fragen, für die unsere besondere Sachkunde nicht mehr ausreicht. Dann ist es wichtig zu wissen, wer auf dieses wichtige Thema spezialisiert ist.

Deshalb arbeiten wir seit Jahren eng mit einem Büro für Bauphysik zusammen, das auf bauakustische Messungen, anspruchsvolle bauphysikalische Nachweise z.B. von Warmdächern unter Dachterrassen oder Wärmebrücken-nachweise spezialisiert ist.

Im Bereich von Mängeln am Brandschutz, Tragwerksplanung sowie zur Beurteilung von Mängeln an Tiefgaragen sowie bei Erschütterungsmessungen kooperieren wir mit erfahrenen Fachingenieurbüros und integrieren deren Ergebnisse in unsere Gutachten.

Nach dem Gutachten ist vor der Sanierung. 

Deshalb bieten wir immer auch die erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen mit Rechnungsprüfung und technischen Abnahmen an.

Blower-Door Leckortung Kanalspiegelung

Für Blower-Door-Messungen und schwierige Leckortungsaufgaben ziehen wir erfahrene Ingenieurbüros hinzu und orten Leckstellen zuverlässig mit Druckluft und Tracergas.

Im Bereich von Dichtigkeitsprüfungen in Dränage- und Schmutzwasserleitungen sowie bei Kanalspiegelungen arbeiten wir mit qualifizierten Fachunternehmen vor Ort zusammen. Alle Untersuchungsergebnisse werden in unserem Gutachten oder dem Sanierungskonzept erfasst.

Das Bild oben zeigt eine eine Dränleitung, die beim Verfüllen der Baugrube massiv beschädigt wurde und nicht mehr gebrauchstauglich ist.

Bei Blower-Door-Messungen arbeiten wir mit dena oder TÜV-zertifizierten Dienstleistern zusammen und prüfen dabei mit Thermografie besonders schadenkritische, bautypische Undichtigkeiten z.B. an Dachfenstern und Fensterschiebetüren, dem Trockenbau im Dachgeschoß oder Durchdringungen von Leitungen über das Dach.

Am besten werden diese Messungen noch vor Fertigstellung der Trockenbau- und Malerarbeiten durchgeführt.

Seminare und Schulungen

In fast 25 Jahren Sachverständigentätigkeit haben wir viele Bauschäden bearbeitet und eine große Zahl von Sanierungsaufgaben begleitet.

Viele Schäden ließen sich vermeiden, wenn alle am Bau beteiligten -Projektentwickler und Bauherren, Architekten und Fachplaner, Bauleiter und Baufirmen- mit Umsicht und im Bewusstsein der besonders schadenskritischen Planungs- und Ausführungsphasen handeln würden. Das ist mehr als eine umfassende Kenntnis von Regeldetails, DIN-Normen und anderer technischer Regeln.

Der Schwerpunkt unserer Seminare liegt auf der Weiterentwicklung dieses Bewußtseins. Anhand von Beispielen aus der Gutachterpraxis zeigen wir, was passiert, wenn’s doch mal schief geht und mit welchen Strategien Fehler frühzeitig erkannt, offen mit dem Bauherren kommuniziert und wirtschaftlich behoben werden können.