Beweissicherung
Beweissicherung
Immer dann, wenn der aktuelle Zustand eines Bauwerks streitsicher dokumentiert werden muss, empfiehlt sich eine sorgfältige Beweissicherung des Vorzustands. Typischer Anlass für eine Beweissicherung sind Abbruch- oder Bauarbeiten in unmittelbarer Nachbarschaft, denn durch Erschütterungen und Setzungen können auch bei ordnungsgemäßem Baubetrieb Schäden an Gebäuden, Mauern und befestigten Flächen entstehen.
Welcher Riss war schon vor Baubeginn vorhaben, wie schräg stand die Winkelstützmauer und in welchem Zustand war der gemeinsam genutzte Hofbelag?
Wir begehen gemeinsam mit dem Nachbarn und einem Bauherrenvertreter Gebäude und Freianlage und dokumentieren im Beisein aller Beteiligten den Vorzustand in Text und Bild.
Nach Abschluss der Baumaßnahme führen wir eine Schlussbegehung durch und wirken sachkundig und neutral an der Bewertung neu hinzugekommener Schäden mit.
Eine weitere Aufgabe für ein Beweissicherungsgutachten sind Fehler, die so schnell wie möglich beseitigt werden müssen, um Folgeschäden zu verhindern. Durch die Schadensbeseitigung würde der fehlerhafte Vorzustand verändert und könnte in einem späteren gerichtlichen Verfahren nicht mehr durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen untersucht werden.
Wir führen in solchen Fällen gemeinsam mit Bauherren, Architekt und Bauleiter sowie allen an der Ausführung beteiligten Unternehmern einen gemeinsamen Ortstermin durch.
Ziel ist eine einvernehmliche Tatsachenfeststellung, an der auch Rechtsanwälte oder Sachverständige einer Versicherung teilnehmen können.
Der Kostenaufwand für eine solche Beweissicherung ist relativ gering – der zeitliche Vorteil für den Bauherren ist entscheidend.
Er kann sofort nach dem Termin weiterbauen und oft findet sich im gemeinsamen „Beisammenstehen“ ein pragmatischer Lösungsansatz für die Übernahme der Schadensbeseitigungskosten ohne nachfolgende gerichtliche Auseinandersetzung.